Verkehrsunfall spezial

… haben Sie schon gewusst …?

Grundsätzlich haben Unfallopfer Anspruch auf Wiederherstellung des vor dem Schadenseintritt bestehenden Zustandes (kompletter Vermögensschutz) einschließlich der Rechtsanwaltskosten, die zur Durchsetzung dieses Anspruches entstehen.

Auch wenn die Haftungslage völlig eindeutig ist, steht Ihnen wahrscheinlich mehr Geld zu, als Ihnen bewusst ist. Daher sollte jede Schadensabwicklung nur mit Rechtsanwalt erfolgen, denn …

  • 1. Datenschutz

    Der Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hält Ihre persönlichen Daten geheim, insbesondere Ihre Bankdaten durch Führung eines Anderkontos.

  • 2. Interessenvertretung

    Der Anwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen, die darin bestehen, eine möglichst schnelle und umfassende Regulierungsleistung zu erhalten.

  • 3. Kostenfreiheit

    Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens und müssen vom Schädiger ersetzt werden.

  • 4. Rechtsdurchsetzung

    Bei zögerlicher Regulierung hat nur der Anwalt das Druckmittel der Mahnung und der Klageerhebung.

  • 5. Effektivität

    Nur der Anwalt weiß, was Ihnen zusteht und wie Ihre Ansprüche gründlich und zeitnah durchgesetzt werden können.

  • 6. Alles aus einer Hand

    Der Anwalt macht auch alle Nebenansprüche wie Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkostenerstattungen, Lohnfortzahlung, Schadensrenten etc. für Sie geltend.

  • 7. Qualifikation

    Nur der Anwalt ist der qualifizierte und der einzig staatlich legitimierte Fachmann in allen Rechtsfragen rund um das komplexe Rechtsgebiet der “Schadenregulierung”.

    Und so einfach geht das:
    Anliegenden Unfallaufnahmebogen ausfüllen und absenden.
    Sodann noch Vollmacht & Vereinbarung zur Zusammenarbeit in Verkehrsunfallsachen & ggfs. Unfallskizze & ggfs. Schweigepflichtentbindungserklärung ausdrucken, ausfüllen, unterzeichnen und uns per Fax, per E-Mail oder per Post zuleiten.